Spielwarenprüfung EN 71-2 Entflammbarkeitsprüfung
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In der Flammprüfkammer finden Prüfungen von Spielwaren, wie Bärten, Schnurrbärten, Perücken usw. aus Haar oder haarartigem Material (z.B. frei hängende Bänder, Papier-, Stoffsträhnen oder andere fließende Bestandteile), die weniger als 50 mm über die Oberfläche des Spielzeuges herausragen.
Mehr Informationen, siehe Details.
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